Irreführende Werbung für Schufa-Auskunft

Gericht rügt Anreize durch Immoscout24
Deutschlands größtes Immobilienportal Immoscout24 hat laut einem Urteil des Landgerichts Berlin mit irreführender Werbung gegen geltendes Recht verstoßen. Das Unternehmen empfahl Wohnungssuchenden, zur Besichtigung am besten gleich eine Schufa-Auskunft mitzubringen – und verdiente an der Vermittlung dieser Auskünfte mit.
Wer schon einmal eine Wohnung gesucht hat, kennt die Situation: In vielen Städten ist das Angebot knapp, und auf eine bezahlbare Wohnung bewerben sich oft zahlreiche Interessenten. In dieser angespannten Lage greifen viele Suchende dankbar nach jedem hilfreichen Tipp. Auf seiner Website riet Immoscout24, eine Bewerbungsmappe mit allen wichtigen Unterlagen zur Besichtigung mitzubringen – und erklärte die Schufa-Auskunft zu einem zentralen Bestandteil.
Nur wenige Klicks weiter konnten Nutzerinnen und Nutzer den passenden Schufa-BonitätsCheck direkt über Immoscout24 bestellen – für rund 30 Euro. Das Portal warb mit Sätzen wie: „Immer häufiger verlangen Vermieter schon bei der Besichtigung den Schufa-BonitätsCheck.“ Was viele dabei nicht erfuhren: Immoscout24 erhielt für die Vermittlung dieser Auskünfte eine Provision.
Landgericht Berlin: Keine „gut gemeinten Tipps“, sondern Werbung
Das Landgericht Berlin bewertete diese Praxis nicht als Service, sondern als unzulässige Werbung. Das geht aus einem Urteil vom 19. Juni 2025 hervor, über das NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten.
Nach Ansicht des Gerichts habe Immoscout24 den Eindruck erweckt, dass Vermieter bereits bei einer Besichtigung die Vorlage einer Bonitätsauskunft verlangen dürften – was nicht der Wahrheit entspricht. „Es ist gerade nicht rechtmäßig, im Zeitpunkt einer Wohnungsbesichtigung eine Bonitätsauskunft zu verlangen“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Portal muss die beanstandeten Aussagen künftig unterlassen, sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Auch Deutschlands Datenschutzbehörden sehen das so: Eine Schufa-Auskunft darf erst dann verlangt werden, wenn ein Mietvertrag konkret in Aussicht steht. Eine frühere Abfrage wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nachdem Medien bereits 2022 über die Praxis berichtet hatten. „Wohnungssuchende dürfen nicht durch irreführende Hinweise zum Kauf von Zusatzprodukten verleitet werden“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Popp. „Gerade in der aktuellen Marktsituation müssen faire Bedingungen gelten.“
Immoscout24 geht in Berufung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Immoscout24, dessen Betreiber Scout24 kürzlich in den DAX aufgestiegen ist, hat Berufung eingelegt. Das Unternehmen hält die Entscheidung für falsch.
In einer Stellungnahme erklärte ein Sprecher: „Unsere Aussagen zur Schufa-Bonitätsprüfung sind nicht irreführend. Wir weisen seit jeher explizit und transparent auf die Rechtslage hin.“ Ziel der Plattform sei es, die Wohnungssuche „sicherer, effizienter und transparenter“ zu gestalten.
Tatsächlich finden sich auf der Website von Immoscout24 in den „Fragen und Antworten“ Hinweise darauf, dass Vermieter eine Schufa-Auskunft nur unter bestimmten Bedingungen verlangen dürfen – etwa, wenn der Mietvertrag unmittelbar bevorsteht. Nach Einschätzung des Gerichts waren diese Hinweise jedoch zu versteckt platziert. Erst nach längerem Scrollen und einem zusätzlichen Klick seien sie sichtbar gewesen. „Der Hinweis ist weder im Blickfang noch relativiert er die Werbeaussagen klar und unmissverständlich“, so das Urteil.
Kritik auch an Datenerhebung
Neben der Werbung beanstandete das Gericht auch den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unter dem Punkt „Selbstauskunft“ sammelte Immoscout24 zahlreiche Informationen über Nutzerinnen und Nutzer, ohne dass eine freiwillige und eindeutige Einwilligung vorlag. Diese Praxis erklärte das Gericht ebenfalls für unzulässig.
Immoscout24 wies die Vorwürfe zurück. Man lege größten Wert auf Datenschutz, hieß es. „Die Suchenden behalten die volle Kontrolle über ihre Daten“, so das Unternehmen. Datenschutz und Datensparsamkeit stünden „stets im Vordergrund unserer Arbeit“.
Die Schufa, die von der Werbung ebenfalls profitierte, sieht sich indes nicht in der Verantwortung. „Die werblichen Aussagen liegen im Verantwortungsbereich unserer Kooperationspartner“, teilte das Unternehmen mit.
(Quelle: tagesschau.de)
