Angebotspreis
Der Angebotspreis ist der öffentlich genannte oder beworbene Preis, zu dem eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird. Er dient als Orientierung für potenzielle Käufer und spiegelt die Preisvorstellung des Verkäufers oder des beauftragten Maklers wider. Der Angebotspreis ist jedoch nicht bindend und stellt noch keinen rechtsverbindlichen Kaufpreis dar.
Bei der Festlegung des Angebotspreises spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Lage und Größe der Immobilie
- Zustand und Ausstattung
- Aktuelle Marktsituation und Nachfrage
- Vergleichbare Objekte in der Umgebung
- Gutachterliche Bewertungen oder Bodenrichtwerte
Ein zu hoch angesetzter Preis kann Interessenten abschrecken und zu langen Vermarktungszeiten führen. Ein zu niedriger Preis hingegen birgt das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen. Daher ist eine fundierte Wertermittlung durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler empfehlenswert, um den Angebotspreis realistisch zu gestalten.
In manchen Fällen wird der Angebotspreis bewusst etwas niedriger angesetzt, um möglichst viele Interessenten zu generieren – insbesondere bei einem Bieterverfahren. In solchen Fällen ist der Angebotspreis als Einstiegspreis zu verstehen, nicht als endgültige Preisforderung.
Der Angebotspreis bildet auch die Grundlage für Finanzierungsanfragen bei Banken, wobei häufig zusätzlich ein unabhängiger Verkehrswert geprüft wird. Für Verkäufer ist der Angebotspreis ein strategisches Instrument zur Positionierung der Immobilie auf dem Markt.
