Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein entscheidendes Sicherungsinstrument im Immobilienverkauf. Sie wird im Grundbuch eingetragen, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist, und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.

Bedeutung:

  • Reserviert das Grundstück bzw. die Immobilie für den Käufer
  • Verhindert, dass der Verkäufer das Objekt ein zweites Mal verkauft oder belastet
  • Wird nach Eintragung des neuen Eigentümers wieder gelöscht

Für Verkäufer:

  • Die Eintragung der Auflassungsvormerkung ist Teil des üblichen Kaufprozesses
  • Ohne Vormerkung wird der Käufer den Kaufpreis in der Regel nicht zahlen
  • Sie ist rechtlich bindend, aber keine endgültige Eigentumsübertragung

Der Notar beantragt die Vormerkung beim Grundbuchamt nach Beurkundung des Kaufvertrags. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. Kaufpreiszahlung, Löschung bestehender Lasten – erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung.

Die Vormerkung schafft Sicherheit für beide Seiten und ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines professionellen Verkaufsablaufs.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart