Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein entscheidendes Sicherungsinstrument im Immobilienverkauf. Sie wird im Grundbuch eingetragen, sobald der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet ist, und schützt den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.
Bedeutung:
- Reserviert das Grundstück bzw. die Immobilie für den Käufer
- Verhindert, dass der Verkäufer das Objekt ein zweites Mal verkauft oder belastet
- Wird nach Eintragung des neuen Eigentümers wieder gelöscht
Für Verkäufer:
- Die Eintragung der Auflassungsvormerkung ist Teil des üblichen Kaufprozesses
- Ohne Vormerkung wird der Käufer den Kaufpreis in der Regel nicht zahlen
- Sie ist rechtlich bindend, aber keine endgültige Eigentumsübertragung
Der Notar beantragt die Vormerkung beim Grundbuchamt nach Beurkundung des Kaufvertrags. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. Kaufpreiszahlung, Löschung bestehender Lasten – erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung.
Die Vormerkung schafft Sicherheit für beide Seiten und ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines professionellen Verkaufsablaufs.

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart