Courtage

Die Courtage – auch als Maklerprovision bezeichnet – ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrags erhält. Sie wird in der Regel nur im Erfolgsfall fällig, also wenn ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Courtage ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen oder marktüblichen Sätzen.

Je nach Bundesland und Vereinbarung zwischen den Parteien variiert die Courtage üblicherweise zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser im Dezember 2020 gilt bundesweit: Wird der Makler von beiden Parteien beauftragt, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte.

Die Vereinbarung zur Courtage muss schriftlich erfolgen, meist im Rahmen eines Maklervertrags. In Immobilieninseraten ist die Höhe der Provision in der Regel klar ausgewiesen, sofern sie vom Käufer zu tragen ist.

Für Verkäufer ist es wichtig zu wissen, dass die Zahlungspflicht zur Courtage nur dann besteht, wenn der Makler eine nachweisbare Leistung erbracht hat – also z. B. eine Besichtigung organisiert, den Kontakt zum Käufer hergestellt oder den Kaufvertrag vorbereitet hat.

Die Courtage wird in der Praxis meist nach Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar fällig.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart