Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient dem Erhalt von Gebäuden, Bauwerken oder ganzen Anlagen, die aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmale eingestuft sind. Ziel ist es, das historische Erbe zu bewahren und dessen Substanz möglichst originalgetreu zu schützen.

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, hat das weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung, Modernisierung und insbesondere den Verkauf einer Immobilie. Eigentümer benötigen für viele bauliche Maßnahmen – etwa Sanierungen, Umbauten oder energetische Modernisierungen – die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Eingriffe, die die äußere Erscheinung oder die historische Substanz verändern, dürfen nur in Abstimmung mit den Behörden vorgenommen werden.

Gleichzeitig können sich auch Vorteile ergeben: Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es spezielle steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, insbesondere für aufwendige Sanierungsarbeiten. Käufer, die das Objekt selbst nutzen oder vermieten, können einen Teil der Kosten über Jahre hinweg steuerlich geltend machen.

Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist im Denkmallistenregister der jeweiligen Kommune oder Landesbehörde vermerkt. Vor dem Immobilienverkauf oder -kauf sollte diese Information unbedingt geprüft werden, um spätere Einschränkungen oder zusätzliche Kosten richtig einschätzen zu können.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart