Dienstbarkeit
Die Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, durch das ein Grundstück (das sogenannte „dienende Grundstück“) zugunsten eines anderen Grundstücks oder einer bestimmten Person in seiner Nutzung beschränkt wird. Es handelt sich um eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, je nachdem, wer das Nutzungsrecht erhält.
Typische Formen der Dienstbarkeit sind:
- Wegerecht: Das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren, um Zugang zum eigenen Grundstück zu erhalten.
- Leitungsrecht: Das Recht, Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser etc.) über ein anderes Grundstück zu führen.
- Wohnrecht: Das Recht, bestimmte Räume eines Gebäudes zu bewohnen – meist lebenslang und unentgeltlich (persönliche Dienstbarkeit).
Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte, das heißt, sie bleiben auch bestehen, wenn das belastete Grundstück verkauft wird. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und wirken somit gegenüber jedem neuen Eigentümer.
Für Immobilienverkäufer ist es wichtig, bestehende Dienstbarkeiten zu kennen und offen zu kommunizieren, da sie den Verkehrswert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie beeinflussen können. Käufer sollten bei einem geplanten Erwerb stets einen aktuellen Grundbuchauszug einsehen, um sich über eventuell eingetragene Dienstbarkeiten zu informieren.
