Eigentümernachweis

Ein Eigentümernachweis dient der Bestätigung, dass eine Person rechtmäßiger Eigentümer einer Immobilie ist. Er ist in vielen Fällen erforderlich – z. B. bei Verkauf, Beleihung, Bauanträgen oder Anträgen auf Fördermittel.

Der Eigentümernachweis wird in der Regel durch einen aktuellen Grundbuchauszug erbracht. Dieser zeigt:

  • Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist
  • Auf welcher Rechtsgrundlage (z. B. Kauf, Erbe) der Erwerb erfolgte
  • Ob und welche Belastungen (z. B. Hypothek, Wohnrecht) bestehen

Erhältlich ist der Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) – entweder persönlich, über einen Notar oder mit schriftlichem Antrag und berechtigtem Interesse. Alternativ kann der Notar, der den Verkauf vorbereitet, den Nachweis im Rahmen seiner Tätigkeit einholen.

Für Verkäufer ist der Eigentümernachweis ein Muss, um nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Immobilie zu veräußern. Liegt dieser nicht vor oder ist nicht aktuell, kann sich der Verkaufsprozess verzögern. Vor allem bei Erbimmobilien oder Schenkungen ist es wichtig, auf eine rechtssichere Eintragung im Grundbuch zu achten.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart