Eigentumsübergang
Der Eigentumsübergang beschreibt den rechtlichen Moment, in dem die Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Dieser Übergang erfolgt nicht mit der Unterzeichnung des Notarvertrags, sondern erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch – ein Prozess, der mehrere Wochen oder Monate dauern kann.
Damit es zur Umschreibung kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Auflassung, also die Einigung über den Eigentumsübergang, muss erklärt sein (meist im Notarvertrag enthalten).
- Der Kaufpreis muss vollständig gezahlt sein.
- Alle Genehmigungen (z. B. Zustimmung des Grundpfandgläubigers, Löschungsunterlagen, ggf. behördliche Freigaben) müssen vorliegen.
Zwischen Vertragsunterzeichnung und Eigentumsumschreibung liegt meist ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit ist der Käufer zwar wirtschaftlicher Eigentümer, haftet aber häufig noch nicht für die Immobilie. Der genaue Übergabezeitpunkt für Nutzen und Lasten (z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Mieteinnahmen) wird im Kaufvertrag festgelegt – häufig mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung.
Für Verkäufer bedeutet das: Sie bleiben bis zum Eigentumsübergang formell für das Objekt verantwortlich – etwa bei Schäden oder Zahlungsverpflichtungen. Daher sollte der Kaufvertrag klare Regelungen zum Zeitpunkt der Übergabe enthalten. Der Notar begleitet den gesamten Prozess und informiert über den Zeitpunkt der Umschreibung.
