Erbbaurecht

Das Erbbaurecht erlaubt es, ein Grundstück langfristig zu nutzen und zu bebauen, ohne dessen Eigentümer zu sein. Stattdessen wird ein grundbuchlich gesichertes Nutzungsrecht über eine Laufzeit von bis zu 99 Jahren eingeräumt – meist gegen Zahlung eines sogenannten Erbbauzinses.

Kernelemente:

  • Der Erbbaurechtsnehmer errichtet ein Gebäude auf fremdem Grund
  • Der Erbbauzins (jährlich, meist 3–5 % des Grundstückswerts) ist an den Eigentümer zu zahlen
  • Nach Ablauf kann das Gebäude auf den Eigentümer übergehen oder eine Verlängerung erfolgen

Vorteile für Käufer:

  • Geringere Anfangskosten, da kein Grundstück gekauft wird
  • Größere Flexibilität bei der Finanzierung

Nachteile:

  • Laufender Erbbauzins
  • Eingeschränkte Beleihbarkeit bei Banken
  • Wertverlust mit näher rückendem Vertragsende

Für Verkäufer bzw. Grundstückseigentümer ist das Erbbaurecht eine Möglichkeit, Immobilien zu verwerten, ohne das Eigentum an Grund und Boden abzugeben. Beim Verkauf eines Hauses auf einem Erbbaugrundstück ist eine transparente Aufklärung über die Vertragsbedingungen essenziell.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart