Erschließungskosten

Erschließungskosten sind Gebühren, die für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur anfallen – also etwa für Straßen, Strom, Wasser, Abwasser oder Internet. Sie werden häufig von der Kommune erhoben und betreffen sowohl Neubauten als auch Altimmobilien bei nachträglicher Erschließung.

Arten der Erschließung:

  • Technische Erschließung: Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Telekommunikation
  • Öffentliche Erschließung: Zufahrtsstraßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung

Wer trägt die Kosten?

  • Der Eigentümer bzw. Verkäufer – sofern die Maßnahme vor Verkauf angekündigt ist
  • In vielen Fällen bis zu 90 % der Kosten durch den Eigentümer, laut Kommunalabgabengesetz
  • Bei unklarer Sachlage können Käufer auf vertragliche Übernahme bestehen

Relevanz für den Immobilienverkauf:

  • Nicht erschlossene Grundstücke haben einen deutlich niedrigeren Marktwert
  • Offene Erschließungskosten können zu Rückforderungen durch Käufer führen
  • Verkäufer sollten über bereits gezahlte oder noch offene Beiträge vollständig informieren

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart