Erschließungskosten
Erschließungskosten sind Gebühren, die für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur anfallen – also etwa für Straßen, Strom, Wasser, Abwasser oder Internet. Sie werden häufig von der Kommune erhoben und betreffen sowohl Neubauten als auch Altimmobilien bei nachträglicher Erschließung.
Arten der Erschließung:
- Technische Erschließung: Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Telekommunikation
- Öffentliche Erschließung: Zufahrtsstraßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung
Wer trägt die Kosten?
- Der Eigentümer bzw. Verkäufer – sofern die Maßnahme vor Verkauf angekündigt ist
- In vielen Fällen bis zu 90 % der Kosten durch den Eigentümer, laut Kommunalabgabengesetz
- Bei unklarer Sachlage können Käufer auf vertragliche Übernahme bestehen
Relevanz für den Immobilienverkauf:
- Nicht erschlossene Grundstücke haben einen deutlich niedrigeren Marktwert
- Offene Erschließungskosten können zu Rückforderungen durch Käufer führen
- Verkäufer sollten über bereits gezahlte oder noch offene Beiträge vollständig informieren

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart