Finanzierungsvorbehalt
Der Finanzierungsvorbehalt ist eine häufig verwendete Klausel im Kaufvertrag, die besagt, dass der Käufer nur dann zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, wenn er eine Finanzierungszusage durch seine Bank erhält. Der Vertrag kann dann rückabgewickelt werden, wenn die Finanzierung scheitert.
Typischer Aufbau:
- Frist zur Vorlage einer Finanzierungsbestätigung (z. B. 3 Wochen)
- Rücktrittsrecht bei Verweigerung der Finanzierung
- Keine Schadenersatzpflicht bei Scheitern aus Gründen außerhalb des Käufer-Einflusses
Für Verkäufer bedeutet ein Finanzierungsvorbehalt:
- Er trägt ein gewisses Risiko, dass der Verkauf nicht zustande kommt
- Die Immobilie ist während der Frist gebunden und kann nicht anderweitig verkauft werden
- Eine Bonitätsprüfung oder Finanzierungsbestätigung vor Vertragsunterzeichnung ist ratsam
Ein Finanzierungsvorbehalt ist ein fairer Schutz für Käufer, sollte jedoch mit Bedacht eingesetzt und im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart