Grundbuch

Das Grundbuch ist das zentrale öffentliche Register für Grundstücke und Eigentumsverhältnisse in Deutschland. Es wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und enthält alle rechtlich relevanten Informationen über eine Immobilie – insbesondere Eigentümer, Rechte Dritter sowie Lasten und Beschränkungen.

Das Grundbuch ist in drei Abteilungen gegliedert:

  1. Bestandsverzeichnis – beschreibt das Grundstück (Lage, Größe, Flurstück)
  2. Abteilung I – Eigentümer und Grundlage des Erwerbs (z. B. Kaufvertrag)
  3. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen (z. B. Wohnrechte, Wegerechte)
  4. Abteilung III – Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden)

Eintragungen im Grundbuch haben hohe rechtliche Wirkung und genießen öffentlichen Glauben – das heißt: Was im Grundbuch steht, gilt auch rechtlich als wahr. Der Einblick ist nur mit berechtigtem Interesse möglich (z. B. für Verkäufer, Käufer, Notare, Banken).

Für Verkäufer ist der Grundbuchauszug ein zentrales Dokument:

  • Er wird vom Notar zur Vertragsvorbereitung benötigt
  • Käufer prüfen, ob Lasten oder Rechte Dritter bestehen
  • Banken verlangen ihn zur Finanzierungsprüfung

Veränderungen am Grundbuch – wie Eigentumsübertragung, Löschung von Belastungen oder Neueintragungen – erfolgen ausschließlich über notariell beglaubigte Urkunden. Verkäufer sollten sicherstellen, dass das Grundbuch aktuell und frei von überholten Eintragungen ist.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart