Grunddienstbarkeit
Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht, das einem anderen Grundstückseigentümer bestimmte Befugnisse einräumt – etwa das Recht auf Wegerechte, Leitungsverlegung oder die Duldung von Einschränkungen. Sie wirkt sich direkt auf die Nutzung und den Wert einer Immobilie aus.
Beispiele für Grunddienstbarkeiten:
- Wegerecht: Das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren
- Leitungsrecht: Verlegung und Wartung von Wasser-, Strom- oder Abwasserleitungen
- Bebauungsbeschränkung: Einschränkung der baulichen Nutzung zugunsten eines Nachbargrundstücks
Wichtige Merkmale:
- Eingetragen im Abteilung II des Grundbuchs
- Bleibt beim Verkauf bestehen („dingliches Recht“)
- Kann den Wert oder die Nutzbarkeit einer Immobilie beeinflussen
- Löschung nur mit Zustimmung des Berechtigten möglich
Für Verkäufer ist die Offenlegung bestehender Grunddienstbarkeiten Pflicht. Potenzielle Käufer sollten frühzeitig über Art und Umfang informiert werden, da solche Rechte unter Umständen die Nutzung oder Entwicklung des Grundstücks einschränken können.

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart