Grundschuld
Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht auf eine Immobilie, das der Absicherung eines Darlehens dient. Sie ist das häufigste Sicherungsmittel bei Immobilienfinanzierungen und gibt der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten (z. B. Zwangsversteigerung), wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Wichtige Merkmale:
- Die Grundschuld ist nicht zweckgebunden (anders als die Hypothek) und bleibt auch nach Rückzahlung des Kredits bestehen, bis sie gelöscht wird.
- Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
- Besteht aus: Grundschuldbetrag, Zinsen (oft fiktiv hoch angesetzt), Vollstreckungsunterwerfung
Für Verkäufer ist relevant:
- Vor dem Verkauf muss geklärt werden, ob eine belastende Grundschuld besteht.
- Eine Löschungsbewilligung der Bank wird benötigt, um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen.
- Alternativ kann der Käufer die Grundschuld übernehmen, wenn er dieselbe Bank nutzt.
Bei der Vorbereitung eines Immobilienverkaufs sollte der Verkäufer daher die Ablösemodalitäten mit seiner Bank besprechen und frühzeitig die notwendigen Unterlagen einholen.

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart