Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährlich erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien. Sie wird von den Gemeinden festgesetzt und gehört zu den sogenannten Realsteuern, die unabhängig vom Einkommen oder Gewinn erhoben werden. Zahlungspflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie.
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der sogenannte Einheitswert bzw. künftig der neue Grundsteuerwert, der von den Finanzämtern festgelegt wird. Dieser wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Die jeweilige Gemeinde wendet darauf ihren individuellen Hebesatz an, wodurch sich die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt. Der Hebesatz variiert je nach Kommune stark und kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben.
In Deutschland wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke des normalen Immobilienmarktes
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuerreform gilt ab 2025 ein neues Bewertungsmodell, das bundesweit zu einer Neuberechnung der Steuer führen kann. Eigentümer mussten hierfür Angaben zu ihren Immobilien beim Finanzamt einreichen.
Für Vermieter ist die Grundsteuer ein umlagefähiger Betriebskostenposten und kann im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Bei selbstgenutzten Immobilien trägt der Eigentümer die Steuer vollständig selbst.
