Hausgeld
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) leisten, um die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu decken. Es wird auch als „Wohngeld“ oder „WEG-Vorauszahlung“ bezeichnet – nicht zu verwechseln mit der Miete oder der Betriebskostenabrechnung bei Mietwohnungen.
Zu den durch das Hausgeld gedeckten Kosten gehören:
- Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums (z. B. Strom im Treppenhaus, Wasser, Müllabfuhr)
- Heizkosten (bei zentraler Heizungsanlage)
- Instandhaltungsrücklage
- Hausmeister- und Verwaltungsgebühren
- Versicherungen (Gebäude-, Haftpflichtversicherung)
- Wartungskosten (z. B. Aufzug, Heizung)
Die Höhe des Hausgelds richtet sich nach dem Miteigentumsanteil und wird jährlich von der WEG-Verwaltung auf Basis eines Wirtschaftsplans festgelegt. Die tatsächlichen Ausgaben werden in einer jährlichen Hausgeldabrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen abgeglichen.
Für Verkäufer ist es wichtig, potenziellen Käufern die Höhe des Hausgelds offenzulegen – inklusive der letzten Abrechnung und des Wirtschaftsplans. Ein ungewöhnlich hohes Hausgeld kann Käufer abschrecken, während ein niedriges Hausgeld nicht automatisch positiv ist, wenn etwa die Rücklagen zu gering ausfallen.
