Hypothek

Die Hypothek ist ein dingliches Sicherungsrecht, das im Grundbuch eines Grundstücks oder einer Immobilie eingetragen wird. Sie dient einem Gläubiger, in der Regel einer Bank, als Sicherheit für ein Darlehen. Die Besonderheit der Hypothek besteht darin, dass sie mit der jeweiligen Forderung gekoppelt ist – das heißt: Die Hypothek besteht nur, solange die gesicherte Forderung besteht.

Im Gegensatz zur Grundschuld, die heute häufiger verwendet wird, ist die Hypothek akzessorisch, also unmittelbar von der zugrunde liegenden Forderung (z. B. einem Immobiliendarlehen) abhängig. Wird das Darlehen zurückgezahlt, erlischt auch die Hypothek automatisch, ohne dass eine separate Löschung im Grundbuch notwendig ist.

Die Hypothek wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Sie räumt dem Gläubiger das Recht ein, die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, falls der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In der Praxis hat die Hypothek dadurch eine hohe rechtliche Bedeutung, wird aber heute zugunsten der flexibleren Grundschuld nur noch selten neu bestellt.

Beim Verkauf einer Immobilie mit eingetragener Hypothek muss diese in der Regel vor oder mit der Eigentumsumschreibung gelöscht werden. Der Käufer erhält in einem solchen Fall ein lastenfreies Objekt – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart