Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist ein zentrales Instrument der Wohnungseigentumsverwaltung. Sie gibt Eigentümern innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen transparenten Überblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des zurückliegenden Kalenderjahres – bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum.
Die Abrechnung wird von der Hausverwaltung erstellt und umfasst typischerweise folgende Bestandteile:
- Eine Gesamtaufstellung aller Kosten (z. B. Wasser, Heizung, Hausstrom, Wartung, Verwaltung)
- Die Kostenverteilung auf die einzelnen Eigentümer gemäß Miteigentumsanteil oder laut Teilungserklärung
- Die Gegenüberstellung von Vorauszahlungen und tatsächlichen Ausgaben
- Eine Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
Die Jahresabrechnung muss von der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Nach dieser Genehmigung kann auch der Verwalter entlastet werden. Für Eigentümer ist die Abrechnung wichtig, um zu überprüfen, ob Nachzahlungen oder Gutschriften anfallen. Zudem dient sie Vermietern als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung mit den Mietern.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist die aktuelle Jahresabrechnung ein bedeutendes Dokument. Kaufinteressenten können daraus Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der WEG, geplante Sanierungen oder unerwartete Kostenentwicklungen ziehen.
