Kaltmiete

Die Kaltmiete, auch Nettomiete genannt, ist der Betrag, den ein Mieter ausschließlich für die Nutzung der Wohn- oder Gewerbefläche zahlt – ohne Nebenkosten. Sie stellt die Grundlage für die Mietzahlung dar und ist in Mietverträgen klar vom Gesamtmietpreis, der sogenannten Warmmiete, abzugrenzen.

In der Kaltmiete sind keine Betriebskosten enthalten. Diese werden in der Regel separat als Vorauszahlung oder pauschal im Mietvertrag ausgewiesen. Zu den Betriebskosten zählen unter anderem:

  • Wasser und Abwasser
  • Heizkosten (sofern nicht separat geregelt)
  • Müllabfuhr
  • Hausreinigung
  • Grundsteuer
  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)

Die Kaltmiete bildet oft die Verhandlungsbasis zwischen Mieter und Vermieter, insbesondere bei Neuvermietungen. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Lage der Immobilie, dem Zustand, der Ausstattung, der Wohnfläche sowie dem regionalen Mietspiegel.

Bei Mietverhältnissen in angespannten Wohnungsmärkten kann die zulässige Höhe der Kaltmiete durch gesetzliche Regelungen begrenzt sein, etwa durch die Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen im Bestand.

Für Vermieter bildet die Kaltmiete die Grundlage zur Ermittlung der Mieteinnahmen, auf deren Basis häufig auch Immobilienwerte berechnet oder Finanzierungskonzepte erstellt werden. In Inseraten wird die Kaltmiete meist separat ausgewiesen, um eine transparente Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Angeboten zu ermöglichen.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart