Kaufabsichtserklärung

Die Kaufabsichtserklärung (Letter of Intent, kurz LOI) ist ein freiwilliges, rechtlich nicht bindendes Schreiben, mit dem ein Interessent signalisiert, dass er ernsthaft an einem Immobilienkauf interessiert ist. Sie wird häufig eingesetzt, wenn Käufer bereits eine Finanzierungszusage einholen oder der Verkäufer Klarheit über die Verkaufsabsichten haben möchte.

Typische Inhalte der Kaufabsichtserklärung:

  • Angaben zu Käufer und Objekt
  • Geplanter Kaufpreis
  • Finanzierungsweg (Eigenkapital, Darlehen)
  • Geplanter Notartermin
  • Fristen oder Bedingungen (z. B. Vorbehalt der Finanzierung)

Wichtig: Die Kaufabsichtserklärung ersetzt keinen Vorvertrag und ist rechtlich nicht bindend. Weder Käufer noch Verkäufer sind zur Durchführung des Kaufes verpflichtet. Dennoch hat sie eine gewisse moralische Verbindlichkeit und hilft dabei, den Verkaufsprozess zu strukturieren.

Für Verkäufer kann die Kaufabsichtserklärung eine gute Basis für eine Reservierungsvereinbarung oder einen konkreten Notartermin sein. Für Käufer bietet sie Zeit, die Finanzierung abzusichern und Unterlagen zu prüfen, ohne dass das Objekt anderweitig vergeben wird – vorausgesetzt, der Verkäufer stimmt zu.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart