Kaufpreis
Der Kaufpreis ist der im Kaufvertrag festgelegte Betrag, den der Käufer für eine Immobilie an den Verkäufer zahlt. Er stellt die zentrale wirtschaftliche Grundlage des Immobiliengeschäfts dar und wird in der Regel auf Grundlage eines Marktwerts oder eines zuvor ermittelten Verkehrswerts vereinbart. Neben Lage, Zustand und Ausstattung beeinflussen auch Angebot und Nachfrage den finalen Preis.
Der Kaufpreis kann verhandelt werden und ist nicht zwingend identisch mit dem ursprünglich ausgeschriebenen Angebotspreis. Besonders in stark nachgefragten Lagen oder im Rahmen eines Bieterverfahrens kann der endgültige Kaufpreis sogar über dem ursprünglichen Angebot liegen.
Im notariellen Kaufvertrag wird der Kaufpreis verbindlich festgehalten. Üblicherweise enthält der Vertrag auch Regelungen zur Fälligkeit – in den meisten Fällen wird der Preis erst dann fällig, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und das Vorliegen aller Genehmigungen.
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung, meist direkt auf das Konto des Verkäufers oder über ein Notaranderkonto. Eine Barzahlung ist bei Immobiliengeschäften in Deutschland unüblich und aus rechtlichen Gründen nicht zu empfehlen.
Zu beachten ist, dass zum reinen Kaufpreis noch zusätzliche Kaufnebenkosten hinzukommen – etwa Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren und ggf. Maklerprovision. Diese werden vom
