Kaufpreiszahlung
Die Kaufpreiszahlung ist der zentrale Schritt beim Immobilienverkauf – erst wenn der vereinbarte Betrag vollständig bezahlt ist, erfolgt in der Regel die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und die Übergabe der Immobilie. Der Zeitpunkt und die Modalitäten der Zahlung werden im Notarvertrag festgelegt und rechtlich abgesichert.
Der Kaufpreis wird in der Regel auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer gezahlt. Das Notaranderkonto dient zur Absicherung beider Parteien: Der Käufer überweist das Geld an den Notar, der es treuhänderisch verwaltet und erst dann weiterleitet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintragung der Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Verzichtserklärungen Dritter etc.). Bei einer Direktzahlung überweist der Käufer den Betrag direkt an den Verkäufer, allerdings erst nach einer Zahlungsaufforderung durch den Notar.
Der Notar kontrolliert auch die rechtlichen Voraussetzungen der Zahlung. Dazu gehören unter anderem:
- Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen
- Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden
- Zustimmung von Vorkaufsberechtigten
Nach dem Zahlungseingang bestätigt der Verkäufer in der Regel schriftlich die vollständige Kaufpreiszahlung, woraufhin die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragt wird.
Für Verkäufer ist besonders wichtig, vor der Schlüsselübergabe sicherzustellen, dass der Kaufpreis tatsächlich und vollständig eingegangen ist. Eine frühzeitige Übergabe ohne Zahlung kann rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen.
