Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist das rechtlich bindende Dokument, mit dem der Verkauf einer Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Er regelt alle wesentlichen Bedingungen des Immobiliengeschäfts und ist die Grundlage für den Eigentumsübergang.
Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden – andernfalls ist er unwirksam. Der Notar übernimmt dabei nicht nur die rechtliche Abwicklung, sondern auch eine neutrale Beratungsfunktion für beide Parteien.
Inhalte des Kaufvertrags:
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Beschreibung der Immobilie (inkl. Lage, Größe, Zubehör etc.)
- Übergabetermin und Besitzübergang
- Regelungen zu Lastenfreistellung, Gewährleistung und Mängeln
- Angaben zu Grundschuld, Baulasten, Energieausweis
- Auflassung und Vormerkung im Grundbuch
Vor der Beurkundung erhalten beide Parteien einen Kaufvertragsentwurf, um diesen in Ruhe zu prüfen. Erst nach Unterzeichnung beim Notar und Erfüllung aller Bedingungen (z. B. Kaufpreiszahlung, Genehmigungen, Lastenfreistellung) wird der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen.
Fazit: Der Kaufvertrag ist das rechtliche Herzstück jeder Immobilienveräußerung. Verkäufer sollten ihn genau prüfen und sich vorab vom Notar oder einem Fachanwalt beraten lassen, um alle Verpflichtungen und Rechte zu kennen. Ein sorgfältig aufgesetzter Vertrag sorgt für Rechtssicherheit – und für einen reibungslosen Ablauf des Verkaufs.
