Kaufvertragsentwurf
Ein Kaufvertragsentwurf wird vom Notar vor der Beurkundung erstellt und an beide Parteien versendet. Er dient der rechtlichen Klärung aller Kaufmodalitäten und sollte gründlich geprüft werden.
Enthält u. a.:
- Angaben zu Käufer und Verkäufer
- Beschreibung der Immobilie
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Regelung zur Übergabe
- Haftungsausschlüsse, Mängelregelung
- Finanzierung, Löschungen, Auflassung
Pflicht:
- Käufer muss den Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung erhalten
Verkäufer sollten sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind – idealerweise mit Unterstützung des Maklers oder eines Rechtsanwalts. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich.

Philip Krauss
Immobilienexperte aus Stuttgart