Kaufvertragsentwurf

Ein Kaufvertragsentwurf wird vom Notar vor der Beurkundung erstellt und an beide Parteien versendet. Er dient der rechtlichen Klärung aller Kaufmodalitäten und sollte gründlich geprüft werden.

Enthält u. a.:

  • Angaben zu Käufer und Verkäufer
  • Beschreibung der Immobilie
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Regelung zur Übergabe
  • Haftungsausschlüsse, Mängelregelung
  • Finanzierung, Löschungen, Auflassung

Pflicht:

  • Käufer muss den Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung erhalten

Verkäufer sollten sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind – idealerweise mit Unterstützung des Maklers oder eines Rechtsanwalts. Änderungen sind bis zur Unterschrift möglich.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart