Lastenfreistellung
Die Lastenfreistellung ist ein wichtiger Teil des Verkaufsprozesses und bezieht sich auf die Entfernung bestehender Belastungen (z. B. Grundschulden oder Hypotheken) aus dem Grundbuch. Käufer haben in der Regel ein Interesse daran, eine lastenfreie Immobilie zu erwerben – also ein Objekt, das ohne fremde Rechte Dritter übergeben wird.
Hat der Verkäufer noch laufende Kredite, die durch Grundschulden im Grundbuch gesichert sind, muss vor dem Verkauf geklärt werden, wie diese abgelöst werden können. In der Praxis läuft es so ab:
- Der Verkäufer informiert seine Bank über den geplanten Verkauf.
- Die Bank erstellt eine sogenannte Löschungsbewilligung, sobald der offene Kredit durch den Kaufpreis getilgt wird.
- Diese Bewilligung wird dem Notar übergeben, der sie an das Grundbuchamt weiterleitet.
Die Auszahlung erfolgt meist direkt von der Käuferbank an die Gläubigerbank des Verkäufers. Der Käufer zahlt also den Kaufpreis (oder einen Teil davon) nicht direkt an den Verkäufer, sondern an dessen Bank – ein üblicher Vorgang im Rahmen der Lastenfreistellung.
Wichtig: Eine Lastenfreistellung bezieht sich nicht nur auf Bankforderungen. Auch Dienstbarkeiten, Wohnrechte oder Erbbaurechte können Belastungen darstellen, deren Übernahme oder Löschung im Kaufvertrag geklärt werden muss.
