Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist ein rechtliches Dokument, mit dem der Gläubiger – meist eine Bank – die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek erlaubt. Sie ist notwendig, wenn eine Immobilie lastenfrei verkauft werden soll oder eine Finanzierung vollständig getilgt wurde.
Im Grundbuch können verschiedene Belastungen eingetragen sein, wie:
- Grundschulden zur Absicherung eines Darlehens
- Dienstbarkeiten
- Wohnrechte oder Wegerechte
Die Löschungsbewilligung betrifft in der Regel Grundpfandrechte. Sobald ein Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt ist, bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen – sie muss aktiv gelöscht werden, wozu die Bank ihre Zustimmung geben muss. Diese Zustimmung erfolgt in Form der Löschungsbewilligung.
Ablauf:
- Der Darlehensnehmer fordert bei der Bank eine Löschungsbewilligung an.
- Die Bank stellt ein notariell beglaubigtes Dokument aus.
- Dieses wird beim Notar oder direkt beim Grundbuchamt eingereicht.
- Die Löschung erfolgt durch das Grundbuchamt.
Wichtig für Verkäufer: Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, muss sie in den meisten Fällen lastenfrei übergeben werden. Das bedeutet, bestehende Grundschulden müssen gelöscht oder von der finanzierenden Bank des Käufers übernommen werden. Ohne Löschungsbewilligung ist das nicht möglich – sie ist daher ein zentraler Bestandteil im Verkaufsprozess.
