Maklerprovision (Courtage)
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler. Sie wird nur dann fällig, wenn der Makler tatsächlich einen Kaufvertrag vermittelt hat – es gilt das sogenannte Erfolgsprinzip.
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. In der Praxis liegt sie meist zwischen 3,0 % und 3,57 % (inkl. MwSt.) für jede Partei – also Käufer und Verkäufer. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Hamburg wurde früher die gesamte Provision vom Käufer getragen, heute gilt jedoch bundesweit die geteilte Provision bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Wer den Makler beauftragt (in der Regel der Verkäufer), muss mindestens 50 % der Provision selbst tragen.
Die Provision deckt verschiedene Leistungen des Maklers ab:
- Bewertung der Immobilie
- Erstellung eines professionellen Exposés
- Durchführung von Besichtigungen
- Bonitätsprüfung der Interessenten
- Unterstützung bei Verhandlungen
- Vorbereitung des Notartermins
Für Verkäufer bedeutet das: Die Maklerprovision ist ein wichtiger Kostenfaktor, kann aber durch die professionelle Vermarktung und die bessere Preisverhandlung oft mehr als aufgewogen werden.
