Maklervertrag
Der Maklervertrag ist die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Immobilieneigentümer und Immobilienmakler. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien beim Verkaufsprozess und legt insbesondere fest, unter welchen Bedingungen dem Makler eine Provision zusteht.
Es gibt verschiedene Formen des Maklervertrags:
- Einfacher Maklerauftrag: Der Verkäufer kann auch andere Makler beauftragen oder die Immobilie selbst verkaufen. Der beauftragte Makler erhält nur dann eine Provision, wenn er den erfolgreichen Käufer vermittelt.
- Alleinauftrag: Hier darf nur der beauftragte Makler die Immobilie vermitteln. Eigenverkauf durch den Eigentümer bleibt jedoch erlaubt.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Weder andere Makler noch der Verkäufer selbst dürfen das Objekt verkaufen. Alle Verkaufsbemühungen laufen ausschließlich über den beauftragten Makler.
Ein schriftlicher Maklervertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er schafft Transparenz und Klarheit über Leistungen, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfristen. Typische Inhalte sind:
- Objektbeschreibung
- Maklerprovision (Höhe und Fälligkeit)
- Vermarktungsstrategie (z. B. Exposé, Onlineanzeigen)
- Rechte an Fotos und Texten
- Dauer der Beauftragung
Seit Dezember 2020 gilt bei Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern der Verkäufer den Makler beauftragt. Dies sorgt für mehr Fairness und Transparenz im Immobilienverkauf.
