Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er ist vor allem bei Eigentumswohnungen von Bedeutung, da Käufer nicht nur die Wohnung selbst (Sondereigentum), sondern auch einen Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude erwerben.

Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus mit zehn gleich großen Wohnungen hat jeder Eigentümer einen Miteigentumsanteil von 1/10 am Gemeinschaftseigentum – also an Dach, Fassade, Flur, Treppenhaus, Garten etc.

Der Miteigentumsanteil ist:

  • im Grundbuch eingetragen
  • in der Teilungserklärung genau geregelt
  • Grundlage für Stimmrechte bei Eigentümerversammlungen
  • Grundlage für die Kostenverteilung (z. B. Hausgeld, Instandhaltung)

Die Höhe des Anteils kann sich nach Wohnfläche, Nutzfläche oder Wert der Einheiten richten – sie muss nicht immer gleichmäßig verteilt sein. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung geht der Miteigentumsanteil automatisch mit über.

Für Verkäufer ist es wichtig, den Miteigentumsanteil korrekt zu benennen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten transparent zu machen – etwa in Bezug auf Sondernutzungsrechte (z. B. Garten, Stellplatz) oder Instandhaltungsrücklagen.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart