Notar
Der Notar bzw. die Notarin spielt beim Immobilienverkauf in Deutschland eine zentrale Rolle. Als unabhängige und neutrale Instanz sorgt der Notar dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich korrekt, ausgewogen und für beide Seiten verbindlich gestaltet ist. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag nicht rechtsgültig.
Zu den Aufgaben des Notars zählt zunächst die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Dieser wird beiden Parteien zur Verfügung gestellt, damit sie ihn in Ruhe prüfen können. Im anschließenden Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt rechtliche Inhalte und achtet darauf, dass keine Partei benachteiligt wird oder unklare Regelungen bestehen bleiben.
Nach der Beurkundung übernimmt der Notar auch die Vertragsabwicklung. Dazu gehören unter anderem:
- Die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Das Einholen von Genehmigungen (z. B. bei Erbengemeinschaften oder Vorkaufsrechten)
- Die Mitteilung an Behörden und das Grundbuchamt
- Die Veranlassung der Kaufpreisfälligkeit
- Die Überwachung des Eigentumsübergangs durch Eintragung im Grundbuch
In vielen Fällen wickelt der Notar auch Zahlungen über ein Notaranderkonto ab, um Käufer und Verkäufer zusätzlich abzusichern. Die Kosten für den Notar trägt in der Regel der Käufer, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
