Notaranderkonto

Das Notaranderkonto ist ein spezielles Treuhandkonto, das von einem Notar verwaltet wird. Es dient dazu, die Kaufpreiszahlung beim Immobilienverkauf sicher abzuwickeln – insbesondere dann, wenn bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, z. B. die Löschung einer Grundschuld oder die Eintragung der Auflassungsvormerkung.

Ablauf:

  1. Käufer überweist den Kaufpreis auf das Notaranderkonto
  2. Notar überprüft, ob alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind
  3. Nach Sicherstellung aller Voraussetzungen überweist der Notar das Geld an den Verkäufer

Vorteile:

  • Käufer weiß, dass das Geld nur bei erfüllten Bedingungen ausgezahlt wird
  • Verkäufer hat die Sicherheit, dass das Geld hinterlegt ist
  • Neutralität des Notars schafft Vertrauen auf beiden Seiten

Ein Notaranderkonto ist nicht zwingend erforderlich, wird aber bei komplexeren Verkäufen (z. B. mit mehreren Gläubigern, noch offenen Lasten oder Auslandskäufern) oft empfohlen. Es fallen zusätzliche Kosten an, die meist vom Käufer getragen werden.

Für Verkäufer ist das Notaranderkonto ein effektives Mittel zur Risikominimierung – insbesondere wenn ein reibungsloser Ablauf mit rechtlicher Absicherung gewünscht ist.

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Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart