Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter eine Immobilie oder ein Grundstück zur Nutzung überlässt, wobei der Pächter nicht nur das Objekt nutzt, sondern auch die Erträge daraus ziehen darf. Das unterscheidet den Pachtvertrag grundlegend vom Mietvertrag, bei dem ausschließlich das Nutzungsrecht – nicht aber das Recht auf wirtschaftliche Nutzung – gewährt wird.
Pachtverträge kommen häufig bei folgenden Objekten zum Einsatz:
- Landwirtschaftliche Flächen (z. B. Ackerland, Wiesen)
- Gewerbeobjekte wie Restaurants, Hotels, Kioske
- Gärten, Kleingartenparzellen oder Wochenendgrundstücke
- Erbbaurechtsgrundstücke, sofern nicht selbst genutzt
Wesentliche Inhalte eines Pachtvertrags:
- Beschreibung des Pachtgegenstands
- Dauer der Pachtzeit (befristet oder unbefristet)
- Pachtzins und Zahlungsmodalitäten
- Rechte und Pflichten beider Parteien
- Regelungen zu Instandhaltung, Unterverpachtung, Kündigung
Im Gegensatz zur Miete darf der Pächter z. B. auf einer gepachteten Fläche landwirtschaftliche Produkte anbauen oder in einem verpachteten Restaurantbetrieb Umsätze erzielen. Dafür zahlt er dem Verpächter den sogenannten Pachtzins.
Pachtverträge sollten stets schriftlich geschlossen werden – insbesondere bei langfristigen Laufzeiten oder gewerblichen Objekten. Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll, um Rechte und Pflichten klar zu definieren und spätere Konflikte zu vermeiden.
