Reservierungsvereinbarung

Eine Reservierungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Immobilieninteressenten und dem Verkäufer oder Makler, mit der die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum vom Markt genommen wird. Ziel ist es, dem potenziellen Käufer Zeit für Finanzierungsprüfungen oder Entscheidungsfindung zu geben – ohne dass andere Interessenten zum Zuge kommen.

Was wird geregelt?

In einer Reservierungsvereinbarung verpflichtet sich der Verkäufer (oder Makler), die Immobilie für einen festgelegten Zeitraum – meist 2 bis 4 Wochen – nicht an andere Interessenten zu verkaufen oder weiter zu vermarkten. Der Kaufinteressent wiederum verpflichtet sich in der Regel zur Zahlung einer Reservierungsgebühr, um seine Ernsthaftigkeit zu unterstreichen.

Wichtige Inhalte:

  • Reservierungsdauer
  • Reservierungsgebühr (oft 1–2 % des Kaufpreises)
  • Klarstellung, dass es sich nicht um einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag handelt
  • Regelungen zur Rückzahlung oder Verrechnung der Gebühr (z. B. bei Zustandekommen des Kaufs)

Rechtslage und Risiken:

Reservierungsvereinbarungen mit einem Makler sind rechtlich nur dann wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden – andernfalls können sie unwirksam sein. Mit dem Eigentümer selbst sind sie ohne Notar formlos möglich, jedoch rechtlich weniger abgesichert.

Verkäufer sollten sich bewusst sein, dass eine Reservierung den Verkaufsprozess verzögern und andere potenzielle Käufer abschrecken kann. Gleichzeitig zeigt sie dem Interessenten Entgegenkommen und kann Vertrauen schaffen.

Fazit:

Eine Reservierungsvereinbarung kann ein sinnvolles Instrument sein, um seriöse Kaufinteressenten zu binden und ihnen Zeit zur Klärung offener Fragen zu geben. Wichtig ist, klare Fristen, Bedingungen und den rechtlichen Rahmen zu definieren – idealerweise mit Unterstützung eines Fachanwalts oder erfahrenen Maklers. So lassen sich Missverständnisse und rechtliche Risiken vermeiden.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart