Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist bezeichnet die Zeitspanne, nach deren Ablauf der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerfrei bleibt. Sie ist ein zentrales Thema für private Immobilienverkäufer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen.

Die Regelung gilt nach § 23 EStG:

  • Zehnjährige Spekulationsfrist für privat genutzte Immobilien
  • Verkauf ist steuerfrei, wenn:
    • Die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde
    • Oder mehr als 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen

Bei vermieteten Immobilien:

  • Veräußerungsgewinne innerhalb von 10 Jahren sind steuerpflichtig
  • Der Gewinn ergibt sich aus: Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten

Wichtig für Verkäufer:

  • Die Frist beginnt mit dem Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eine Anschaffung durch Erbschaft gilt als Übernahme der ursprünglichen Spekulationsfrist
  • Schenkungen an Dritte unterbrechen die Frist

Die Einhaltung der Spekulationsfrist kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Daher ist eine frühzeitige steuerliche Beratung – etwa durch einen Steuerberater – empfehlenswert, bevor ein Verkaufsentschluss gefasst wird.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart