Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein zentrales Dokument im Wohnungseigentumsrecht. Sie regelt die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten – etwa Wohnungen oder Gewerbeeinheiten – sowie das Verhältnis der Eigentümer untereinander. Für den Verkauf einer Eigentumswohnung ist sie unverzichtbar.

Die Teilungserklärung besteht aus:

  • Aufteilungsplan: grafische Darstellung der Einheiten (z. B. Grundrisse)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung: bestätigt, dass jede Einheit baulich für sich abgeschlossen ist
  • Gemeinschaftsordnung: legt Rechte und Pflichten der Eigentümer fest

Sie definiert:

  • Sondereigentum: z. B. einzelne Wohnungen, Kellerabteile
  • Gemeinschaftseigentum: z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage
  • Miteigentumsanteile: prozentuale Beteiligung am gesamten Objekt
  • Nutzungsrechte: z. B. an Stellplätzen, Gartenflächen

Für Verkäufer von Eigentumswohnungen ist die Teilungserklärung besonders wichtig, weil:

  • Sie Bestandteil des Kaufvertrags ist
  • Sie potenziellen Käufern einen Überblick über Rechte und Pflichten gibt
  • Sie regelt, was individuell genutzt oder verändert werden darf

Unklarheiten oder unvorteilhafte Regelungen in der Teilungserklärung können zu Streit unter Eigentümern führen oder Interessenten abschrecken. Deshalb ist eine Prüfung durch Makler oder Notar im Verkaufsprozess empfehlenswert.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart