Umlegungsverfahren
Das Umlegungsverfahren ist ein bodenordnerisches Instrument, das von den Kommunen eingesetzt wird, um Grundstücke neu zu ordnen und bebaubare Strukturen zu schaffen – vor allem in Neubaugebieten oder bei der Nachverdichtung im städtischen Raum. Ziel ist es, aus einer oft kleinteiligen und ungünstigen Flächenstruktur zweckmäßige, erschlossene Baugrundstücke zu machen.
Im Rahmen der Umlegung werden Grundstücke innerhalb eines bestimmten Bereichs zusammengelegt, neu aufgeteilt und mit Erschließungsflächen versehen (z. B. Straßen, Wege, Grünflächen). Eigentümer erhalten nach Abschluss des Verfahrens gleichwertige Flächen zurück – in der Regel in Form von besser nutzbaren Baugrundstücken. Dabei wird angestrebt, dass der Verkehrswert vor und nach der Umlegung möglichst gleich bleibt.
Wichtige Merkmale des Umlegungsverfahrens:
- Es kann freiwillig oder behördlich (zwangsweise) durchgeführt werden
- Zuständig ist die Umlegungsstelle der jeweiligen Kommune
- Beteiligte Eigentümer werden in einem formellen Verfahren mit Anhörung und Rechtsmitteln eingebunden
- Es erfolgt eine amtliche Neuvermessung und Eintragung der neuen Grundstücke ins Grundbuch
- Flächen für Straßen oder öffentliche Zwecke können anteilig abgezogen werden
Für Eigentümer kann ein Umlegungsverfahren sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringen. Aufwertungspotenzial durch erschlossene Baugrundstücke steht ggf. Flächenverlusten oder Verzögerungen gegenüber. Eine frühzeitige Information und Beratung – z. B. durch einen Fachanwalt oder Makler – ist deshalb sinnvoll.
