Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass für den Immobilienkauf die Grunderwerbsteuer vollständig und korrekt bezahlt wurde. Ohne diese Bescheinigung darf der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht veranlassen – sie ist also ein zwingender Bestandteil des Verkaufsprozesses.

Nach der notariellen Beurkundung eines Kaufvertrags meldet der Notar das Geschäft dem Finanzamt. Dieses erlässt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Erst wenn der festgesetzte Betrag vollständig beglichen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und leitet sie automatisch an den beurkundenden Notar weiter. Eine separate Beantragung durch Käufer oder Verkäufer ist in der Regel nicht notwendig.

Wichtige Aspekte:

  • Ohne die Bescheinigung ist keine Eigentumsübertragung im Grundbuch möglich
  • Die Ausstellung erfolgt in der Regel einige Tage bis wenige Wochen nach Zahlung der Steuer
  • Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises
  • Ausnahmen von der Steuerpflicht (z. B. bei Schenkungen oder Verkäufen an enge Familienangehörige) sind möglich – dann erfolgt trotzdem eine Bescheinigung

Für Verkäufer ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Indikator, dass der Kauf finanziell abgeschlossen ist. Für Käufer ist sie der letzte Schritt vor dem offiziellen Eigentumseintrag im Grundbuch.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart