Vorfälligkeitsentschädigung
Wer eine laufende Immobilienfinanzierung vorzeitig ablöst – etwa weil er die Immobilie verkauft –, muss oft eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Diese Entschädigung dient dazu, den Zinsverlust auszugleichen, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet.
Die Höhe der Entschädigung hängt ab von:
- Der Restlaufzeit der Zinsbindung
- Der Höhe des noch offenen Darlehens
- Dem vereinbarten Zinssatz
- Den aktuellen Refinanzierungsmöglichkeiten der Bank
Je länger die Zinsbindung noch läuft und je höher der Zinssatz im Vergleich zum aktuellen Marktzins ist, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. In manchen Fällen können mehrere Tausend Euro fällig werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Ist die Zinsbindung bereits über zehn Jahre alt, kann der Darlehensnehmer mit sechs Monaten Frist kostenfrei kündigen (§ 489 BGB).
- Bei berechtigtem Interesse – z. B. Verkauf der Immobilie – kann in manchen Verträgen eine Sonderkündigung vorgesehen sein.
- Manche Banken bieten auch eine Pfandfreigabe an, ohne das Darlehen abzulösen – etwa, wenn eine Ersatzsicherheit gestellt wird.
Für Verkäufer mit laufender Finanzierung ist es wichtig, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und die Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung in die Verkaufsplanung einzubeziehen. Ein unabhängiger Finanzberater oder Anwalt kann bei der Prüfung helfen.
