Wohnrecht

Ein Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person das lebenslange oder zeitlich befristete Wohnen in einer Immobilie sichert – unabhängig vom Eigentum. Es wird häufig bei Schenkungen oder Immobilienverkäufen im Alter genutzt.

Formen des Wohnrechts:

  • Nießbrauch (umfassender): Nutzung + Einnahmen (z. B. Miete)
  • Einfaches Wohnrecht: nur Selbstnutzung durch die berechtigte Person

Merkmale:

  • Wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen
  • Ist nicht vererbbar oder übertragbar
  • Führt zu einer Wertminderung der Immobilie – je nach Alter und Umfang des Rechts
  • Kann auf bestimmte Räume oder Etagen beschränkt sein

Für Verkäufer, die weiterhin in ihrer Immobilie leben möchten, ist ein Wohnrecht eine interessante Option. Wichtig ist eine exakte vertragliche Regelung zu Nebenkosten, Instandhaltung und eventuellen Kündigungsrechten. Käufer müssen das Wohnrecht grundsätzlich akzeptieren – daher wirkt es sich auf den Verkaufspreis aus.

Philip Krauss

Immobilienexperte aus Stuttgart